Übernahme der Moltein-Produkte durch die Krankenkasse

In der Beschreibung der meisten Produkte der Omanda, finden Sie den Satz „… ist kassenzulässig gemäss den Richtlinien der GESKES“. Das bedeutet, dass die Produkte bei gegebener Indikation via Kostengutspracheformular von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden. Folgend finden Sie eine Anleitung zum Vorgehen.

Schritt 1: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin diagnostiziert bei Ihnen eine Mangelernährung. Es ist auch denkbar, dass Sie von einer Erkrankung oder Operation betroffen sind, welche Ihnen die genügende Nahrungsaufnahme über die normale Kost erschwert. Der Arzt notiert dann die endsprechende Diagnose und Ihren Gewichtsverlauf auf dem Kostengutspracheformular. Es gibt drei Formulare entsprechend der Versicherung:

1. SVK (Versicherungen unter der SVK)
95% aller Krankenkassen
> SVK Antragsformular

2. HSK (Helsana, Sanitas, KPT)
> HSK Antragsformular

3. CSS (CSS-Versicherung, Arcosana)
> CSS Antragsformular

Schritt 2: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sendet das fertig ausgefüllte und von ihm sowie Ihnen unterzeichnete Formular direkt an einen durch die GESKES zertifizierten Homecare-Anbieter.

Bei Unsicherheiten beim Ausfüllen wenden Sie sich an den Homecare-Service. Sie finden weitere Informationen auf der Seite der GESKES oder unter www.svk.org. Der Homecare-Service leitet das Gesuch nach Erhalt weiter an die Krankenkasse. Ebenfalls liefert der Homecare-Service die bestellten Produkte an die gewünschte Adresse und nimmt mit Ihnen Kontakt auf. Sie werden informiert, ob die Kostengutsprache bewilligt wurde oder nicht.

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